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Gemeinsam den Energie Preissteigerungen sowie dem CO2-Ausstoß entgegentreten
Als Wohnungsverwaltung sind wir auf die Mithilfe und Verständnis aller Wohnungsnutzer angewiesen.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, hat der Bauverein im Herbst, das Heizhaus sowie alle übrigen Heizungen und Übergabestationen überprüft und neu eingestellt.
In der Praxis kann das bedeuten, dass nach gesetzlichen Vorgaben, eine Nachtabsenkung durch die Technik auf max. 17-18 ﹾC in der Zeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr sowie Tagsüber eine Raumtemperatureinstellung auf 20ﹾC bis 22ﹾC erfolgt.
Vermieter sind nicht verpflichtet 24 Stunden am Tag eine Temperatur von 20ﹾC bis 22ﹾC Grad zu garantieren.
Als Nutzer der Wohnung können Sie mit Ihrem sparsamen Heizverhalten selbst Ihren Beitrag leisten und gleichzeitig Ihre Brieftasche entlasten.
Bei all den Sparmaßnahmen ist jedoch darauf zu achten, dass tagsüber die Raumtemperatur nicht unter 18ﹾC fällt. Ein starkes Nachheizen würde einen negativen Effekt auf die Heizungskosten (kurz: HZ-Kosten) erzielen. Auch wird nicht gespart, wenn nur mit einem Heizkörper in der Wohnung geheizt wird.
Mit Hilfe der Heizkostenverteiler (HKVs) an den Heizkörpern bzw. Wärmezählern (Neubau) oder das Verbrauchsportal im BVL-Mieterserviceportal haben Sie vor Ort die Möglichkeit direkt Ihr Heizverhalten schon während der Heizperiode anzupassen. Wer nur ein Grad weniger heizt, spart ca. 6% Energiekosten ein!