Übertragung der Genossenschaftsanteile im Todesfall

Viele Mitglieder stellen sich die Frage, was mit ihren Geschäftsanteilen nach ihrem Tod geschehen soll. Nicht jeder hat bereits ein Testament angefertigt, in dem solche Regelungen bestimmt werden können. Aber auch ohne Testament ist es sicher sinnvoll, bereits frühzeitig Vorsorge zu treffen, was im Falle des Todes mit den eigenen Geschäftsanteilen geschehen soll. Dieses kann auch durch einen „Vertrag zugunsten Dritter“ geregelt werden. Der Vertrag zugunsten Dritter ist eine einfache Art, im Todesfall seine Anteile auf eine im Vertrag bestimmte Person zu übertragen. Der oder die Begünstigte muss auch nicht erbberechtigt sein. Da es sich bei solchen Verträgen jedoch bürgerlich-rechtlich um eine Schenkung handelt, ist der Vertrag zur Erlangung der Wirksamkeit unbedingt notariell zu beurkunden.
Sollten Sie sich für diese Form der Vorsorge für Ihre Geschäftsanteile interessieren und benötigen noch weitere Informationen, dann wenden Sie sich bitte gerne an Frau Schoth (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Download: >>> Formular "Vertrag zugunsten Dritter" <<< (wird hier später bereitgestellt)

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